BID: Der Gesetzentwurf zur Beendigung des Kükentötens
Pressemitteilung 14. September 2020
Kein Meilenstein aber ein deutliches Signal
Seit Jahren angekündigt und diskutiert: ein gesetzliches Kükentötungsverbot. Nun hat Landwirtschaftsministerin Klöckner am 9. September 2020 ihren Gesetzentwurf vorgestellt. Er sieht ein Verbot ab Ende 2021 vor und bestimmt, dass ab 2024 auch keine Hühnerembryonen im Ei mehr getötet werden dürfen, die länger als 6 Tage bebrütet wurden. Klöckner selbst nennt den Gesetzentwurf einen „Meilenstein für den Tierschutz“. Die Bruderhahn Initiative Deutschland e.V. (BID) stimmt dem nicht uneingeschränkt zu.
„Wir begrüßen es zwar, dass von dem Gesetz ein deutliches Signal ausgeht und damit auch den Wertvorstellungen in der Gesellschaft Sorge getragen wird,“ kommentiert BID-Vorstand Matthias Deppe. „Es kann durchaus auch als Erfolg unserer Initiative gewertet werden, dass dieses Gesetz auf den Weg gebracht wurde, da wir mitgeholfen haben, das Töten der männlichen Küken in der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen und Alternativen anzubieten.“ Auf der anderen Seite sei es, so Carsten Bauck (Mitbegründer der BID und Geflügelhalter), „ein Armutszeugnis, dass es ein Gesetz geben muss, um zu bekräftigen, was auch bisher schon gesetzlich – im Tierschutzgesetz – geregelt war: die Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund ist verboten.“ Hier geht es weiter zur ausführlichen Presseerklärung.
|