BID: Der Gesetzentwurf zur Beendigung des Kükentötens

BID: Der Gesetzentwurf zur Beendigung des Kükentötens

Pressemitteilung 14. September 2020

Kein Meilenstein aber ein deutliches Signal


Seit Jahren angekündigt und diskutiert: ein gesetzliches Kükentötungsverbot. Nun hat Landwirt-schaftsministerin Klöckner am 9. September 2020 ihren Gesetzentwurf vorgestellt. Er sieht ein Verbot ab Ende 2021 vor und bestimmt, dass ab 2024 auch keine Hühnerembryonen im Ei mehr getötet werden dürfen, die länger als 6 Tage bebrütet wurden. Klöckner selbst nennt den Ge-setzentwurf einen „Meilenstein für den Tierschutz“. Die Bruderhahn Initiative Deutschland e.V. (BID) stimmt dem nicht uneingeschränkt zu.


„Wir begrüßen es zwar, dass von dem Gesetz ein deutliches Signal ausgeht und damit auch den Wertvorstellungen in der Gesellschaft Sorge getragen wird,“ kommentiert BID-Vorstand Matthias Deppe. „Es kann durchaus auch als Erfolg unserer Initiative gewertet werden, dass dieses Gesetz auf den Weg gebracht wurde, da wir mitgeholfen haben, das Töten der männlichen Küken in der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen und Alternativen anzubieten.“ Auf der anderen Seite sei es, so Carsten Bauck (Mitbegründer der BID und Geflügelhalter), „ein Armutszeugnis, dass es ein Gesetz geben muss, um zu bekräftigen, was auch bisher schon gesetzlich – im Tierschutzgesetz – geregelt war: die Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund ist verboten.“


Auch dass die Ministerin auf Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei setzt, ist nicht im Sinne der BID. Auf die ethische Problematik, die mit der Anwendung von In-Ovo-Technologien verbun-den ist, hat die BID zusammen mit der Ökologischen Tierzucht gGmbH (ÖTZ) immer wieder hinge-wiesen. Insofern ist es zwar zu begrüßen, dass der Gesetzentwurf zumindest der Tatsache Sorge trägt, dass Hühnerembryonen bereits ab dem 7. Tag Schmerzen empfinden können. Es ist aller-dings fraglich, ob es in absehbarer Zeit markttaugliche Methoden geben wird, die das Geschlecht vorher bestimmen können. Die gegenwärtig verfügbaren Verfahren setzen deutlich später an. Ins-gesamt lehnen BID und ÖTZ die Geschlechtsbestimmung im Ei daher weiterhin ab. Der Einsatz die-ser Verfahren ändert nichts an der bestehenden Situation. Es werden nach wie vor 50% der Eier für die Nachzucht von Legehennenrassen (alle männlichen Embryonen) erst erzeugt und dann sinnlos vernichtet.


„Zudem wird die industrielle Ausrichtung in der Geflügelwirtschaft durch das Gesetz und dem dar-aus folgenden Einsatz von Technologien zur Geschlechtsbestimmung im Ei nur noch verschärft“, gibt Inga Günther, Geschäftsführerin der ÖTZ, zu Bedenken. „Eine am Tierwohl orientierte, ökolo-gische Landwirtschaft wird damit nicht unterstützt. Das ist es aber, was als wirkliche Alternative allein in Frage kommt: Bruderhahn-Aufzucht und Zweinutzungshühner in ökologischer Haltung. Stattdessen sind Millionen Forschungsgelder in die Entwicklung von technischen Verfahren geflos-sen, die sich nun als nicht zielführend herausstellen, wenn sie erst am 9. Tag das Geschlecht be-stimmen und somit nicht im Sinne des Gesetzentwurfs einsetzbar sind. Für einen echten Um-schwung in der Geflügelhaltung und der Erzeugung von Eiern sollte die Entwicklung von Zweinut-zungshühnern und ressourcenschonender Fütterung sowie die ökologische Tierhaltung insgesamt viel stärker als bisher gefördert werden – Millionen für die Züchtung: das wäre ein Meilenstein für den Tierschutz“, appelliert Inga Günther.


Aus praktischer Sicht kommt auf Bioland- und Demeter-zertifizierte Betriebe mit In-Kraft-Treten des Gesetzes eine Herausforderung zu: alle männlichen Küken müssen aufgezogen werden, da die beiden Bio-Verbände sich gegen die Nutzung von In-Ovo-Methoden ausgesprochen haben. Das be-deutet nicht nur einen erhöhten Bedarf an Stallplätzen für die Bruderhahn-Aufzucht, sondern er-fordert auch das Engagement des Groß- und Einzelhandels, dafür zu sorgen, dass diese Hähne als hochwertige Bio-Produkte vermarktet werden.

Bruderhahn Initiative Deutschland e.V.
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